Hygienekonzept

Hygienekonzept TSV Kleiningersheim
Wettkampfbetrieb Volleyball

Ansprechpartner TSV Kleiningersheim zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Name: Robin Stumpf
Tel.: +49 176 43500558
E-Mail: robin_stumpf@gmx.de

1. Zutritt:
• Alle anwesenden Personen müssen vor dem Eintritt einen gültigen Nachweis (geimpft, getestet, genesen – in Abhängigkeit der jeweiligen Stufe (Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe) vorzeigen. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist der Zutritt zur Spielhalle nicht gestattet.
    o Geimpft: Impfnachweis über eine vollständige Schutzimpfung (letzte erforderliche Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
    o Genesen: Genesenennachweis, Infektion muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen
    o Getestet: Testnachweis nicht älter als 24 Stunden (PCR Test gilt 48 Stunden)
• Der Zugang zu der Halle erfolgt für die Sportler*innen durch den Sportlereingang, dieser befindet sich mit Blick vom Parkplatz auf die Halle auf der rechten Seite und ist als solcher gekennzeichnet.
• Der Zugang zu der Halle erfolgt für die Zuschauer*innen durch den Haupteingang, dieser befindet sich mit Blick vom Parkplatz auf die Halle auf der linken Seite.

2. Kontaktnachverfolgung:
Zu Kontaktnachverfolgung ist eine entsprechende Anwesenheitsliste von allen anwesenden Personen zu führen.
• Mannschaften: Die anwesenden Mannschaften bringen zur Hallenöffnung eine Liste mit allen anwesenden Personen (inkl. Trainer, Betreuuer etc.) mit (Mindestangabe Vorname, Nachname, Telefonnummer) und geben diese beim Ausrichter ab
• Zuschauer/Schiedsrichter: Am Halleneingang tragen sich alle Zuschauer, Schiedsrichter, Helfer etc. in eine Anwesenheitsliste ein.

3. Spielbetrieb/Wettkampf
• Besprechungen vor dem Spiel und in den Pausen sind nur außerhalb der Kabinen durchzuführen, der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden
• Die Sportler*innen sollen, wenn möglich, bereits umgezogen in der Sporthalle erscheinen. Umkleiden und Duschen stehen nur mit begrenzter Kapazität zur Verfügung
• Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen
• Getränke sind individuell zu beschriften und es ist darauf zu achten, dass keine Verwechslung stattfinden kann

4. Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Eingangs-, Umkleide- und Zuschauerbereich).
• Außerhalb der Spielfläche gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht
• Es besteht Zutrittsverbot, wenn Personen grippeähnliche Krankheitssymptome aufweisen oder sich aufgrund einer behördlichen Weisung in Quarantäne befinden
• Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder EinmalTaschentuch).
• Desinfizieren der Hände beim Betreten der Zonen durch die bereitgestellten Desinfektionsspender.